Produktion & Dienstleistung

Erwerbsaufträge bilden die Grundlage zur Durchführung des Eingliederungsauftrages.
Erwerbsaufträge
Durch Betätigung auf dem allgemeinen Markt und die Hereinnahme von Erwerbsaufträgen schaffen wir die Grundlage zur Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderung.
Erwerbsaufträge werden nur dann angenommen, wenn die Arbeitsinhalte zur Eingliederung der behinderten Menschen in das Arbeitsleben geeignet sind und deren Qualitätsforderungen voll erfüllt werden können.
Eingehende Anfragen und Aufträge werden hinsichtlich folgender Kriterien sorgfältig geprüft:
• Tauglichkeit zur Erfüllung des Eingliederungsauftrages
• Befähigung der behinderten Menschen und Mitarbeiter
• Technische und wirtschaftliche Machbarkeit
• Verfügbarkeit der Kapazität
Änderungswünsche von Erwerbsauftraggebern für bereits erteilte und in Arbeit befindliche Aufträge werden in gleicher Weise bearbeitet.
Dienstleistungen
In unseren Werkstätten werden Erwerbsaufträge in sehr unterschiedlichen Bereichen ausgeführt.
Einen großen Anteil hat der Dienstleistungsbereich mit den Wäschereien, Großküchen, Ferien- und Tagungshaus und Bürodienst.
In der Güterherstellung sind wir für die Automobilindustrie als Zulieferer in die Serie und in der Ersatzteilverpackerei tätig.
Daneben zählt ein breites Spektrum unterschiedlicher Branchen und Auftraggeber zu unserem Kundenkreis.
Entwicklungen
Unsere Bereiche werden kontinuierlich fortentwickelt und den Marktanforderungen angepasst.
Neue Entwicklungen auf dem Markt werden beobachtet und geprüft und bei Eignung auch in die Leistungspalette der Werkstätten aufgenommen.
Dies erfordert eine ständige berufliche Weiterbildung unserer behinderten Mitarbeiter, aber auch eine qualifizierte Fortbildung für unser Personal.
Ebenso wird der Maschinenpark und die Ausstattung laufend modernisiert und neuen Anforderungen angepasst.
Ausgleichsabgabe
Unsere Preise sind mit üblichen Marktpreisen vergleichbar.
Firmen, die an uns Aufträge erteilen, können einen Teil der von uns in Rechnung gestellten Leistung mit der Ausgleichsabgabe verrechnen.
Die Mehrwertsteuer beträgt zur Zeit 7%, was für den Endverbraucher ein unmittelbarer Preisvorteil ist.

