Teilhabe & Förderung

Unsere Werkstätten haben den Auftrag, behinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen.
Arbeit und Bildung für behinderte Menschen
Aufnahme
Der erste Kontakt zur Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM) führt meist über die Agentur für Arbeit.
Dort wird unter Beteiligung der Fachdienste die Notwendigkeit einer Werkstattaufnahme abgeklärt.
Die Werkstätte bietet den behinderten Menschen unterstützend die Möglichkeit zu Praktika und Informationsbesuchen an.
Im Fachausschuss wird die vorgeschlagene Aufnahme beraten und ein Beschluss als Empfehlung an den zuständigen Rehabilitationsträger gefasst.
Letztlich entscheidet der zuständige Rehabilitationsträger, ob eine Aufnahme in die WfbM zustande kommt.
Eingangsverfahren
Das Eingangsverfahren dauert in der Regel drei Monate und hat die Aufgabe festzustellen, ob die WfbM die geeignete Einrichtung zu Teilhabe des behinderten Menschen am Arbeitsleben ist.
Weiterhin muß im Eingangsverfahren geklärt werden, welche Bereiche der Werkstätte und welche individuellen Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich sind.
Vor Ende des Eingangsverfahrens wird ein individueller Eingliederungsplan erstellt. Dieser dient dem Fachausschuss als Grundlage für die weitere Planung.
Berufsbildungsbereich
Der Berufsbildungsbereich hat im Regelfall eine Dauer von 24 Monaten und gliedert sich in einen Grund- und einen Aufbaukurs von jeweils 12 Monaten.
Im Berufsbildungsbereich führt die Werkstätte individuell geplante Maßnahmen zur beruflichen Bildung und zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit durch.
Während in den ersten 12 Monaten im Schwerpunkt Grundkenntnisse verschiedener Arbeitsabläufe vermittelt werden, dienen die zweiten 12 Monate dazu, den behinderten Menschen an Arbeitsabläufe mit höherem Schwierigkeitsgrad heranzuführen und Ausdauer und Belastungsfähigkeit zu steigern.
Der Eingliederungsplan wird im Berufsbildungsbereich kontinuierlich fortgeschrieben. Jeweils vor Ende des Grund- bzw. Aufbaukurses findet eine erneute Beratung im Fachausschuss statt.
Arbeitsbereich
Die KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH verfügt über ein breites Angebot an Arbeitsplätzen. So kann jedem behinderten Menschen ein Arbeitsplatz angeboten werden, der seiner Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit entspricht.
Im Arbeitsbereich wird ein leistungsgerechter Lohn ermittelt und monatlich ausbezahlt. Der Lohn setzt sich aus einem Grundbetrag und einem leistungsabhängigen Steigerungsbetrag zusammen.
Ständige Aufgabe der Werkstätten ist es, eine mögliche Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt im Blick zu behalten und durch geeignete Maßnahmen zu fördern. Hier hat vor allem der Fachausschuss besondere Verpflichtungen.
Auch im Arbeitsbereich wird der Eingliederungsplan fortgeschrieben. Begleitende Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit sind fester Bestandteil des Arbeitsbereiches
Förderstätte
Die Förderstätten sind Abteilungen für behinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.
Ziel ist, Menschen mit sehr schweren und mehrfachen Behinderungen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und auf eine berufliche Rehabilitation vorzubereiten.
Es werden Maßnahmen zur Förderung der Persönlichkeit und zur Erweiterung der lebenspraktischen Fähigkeiten gemäß einem individuellen Eingliederungsplan durchgeführt.
Ein wichtiger Teil der Beschäftigung und Förderung ist die regelmäßige Beteiligung an verschiedenen Arbeitsaufträgen der Werkstätten.
Unsere Förderstätten finden Sie an den Standorten
Fachausschuss
Gemäß § 2 der Werkstättenverordnung ist an jeder Werkstätte ein Fachausschuss eingesetzt. Ihm gehört jeweils ein Vertreter
- des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe,
- ein Vertreter der Agentur für Arbeit und
- ein Vertreter der Werkstätte (Vorsitzender des Fachausschusses) an.
Aufgaben und Organisation der Fachausschüsse sind in Geschäftsordnungen geregelt.