Werkstattrat und Frauenbeauftragte

Werkstätten St. Josef Straubing

Vorsitz Werkstattrat

Michael Händel
Vorsitzender

Frauenbeauftragte

Christine Primbs

Werkstätten St. Rupert Eggenfelden

Vorsitz Werkstattrat
Frauenbeauftragte
Eggenfeldener Werkstätten St. Rupert

Bianka Widl
Vorsitzende

Vorsitzende heißt:
Chefin vom Werkstattrat

Bruder Konrad Werkstätte Mitterfels

Vorsitz Werkstattrat

Erika Stelzl
Vorsitzende

Frauenbeauftragte

Melanie Ernst

Stiftlandwerkstätten St. Elisabeth Mitterteich

Vorsitz Werkstattrat

Stefan Rösch 
Vorsitzender

Frauenbeauftragte

Stephanie Kern

St. Johannes Werkstätte Regensburg

Vorsitz Werkstattrat

Daniel Hanseder
Vorsitzender

Frauenbeauftragte

Dorit Kleine

Werkstatträte und Frauenbeauftragte in unseren Werkstätten gestalten mit. Sie haben weitreichende Mitwirkungsrechte und setzen sich für ihre Kolleginnen und Kollegen ein.

Grundlage für die Arbeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten ist die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO). Da die KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH dem Caritasverband angehört, gilt in ihren Werkstätten die Caritas-Mitwirkungsverordnung (CMVO).

Die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) wurde durch Artikel 22 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz, kurz: BTHG) geändert. Sie trat am 1. Januar 2017 in Kraft. Durfte der Werkstattrat bis dahin nur mitwirken, so darf er nach der neuen WMVO auch bei einigen Themen mitbestimmen. In den KJF Werkstätten war das schon vorher anderes. Hier konnte der Werkstattrat schon seit 2013 mitbestimmen. Dazu gab es einen eigenen Vertrag zwischen den Werkstatträten und der Werkstattleitung.

Die Vertretung der Interessen der in der Werkstatt beschäftigten Frauen mit Behinderung durch eine Frauenbeauftragte wird erstmals 01.01.2017 in der WMVO beschrieben.

In der KJF Werkstätte in Straubing wurde eine Mitarbeiterin mit Behinderung bereits im März 2015 als Verantwortliche für Belange der Frauen, also als Frauenbeauftragte, mit dieser Aufgabe beauftragt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Werkstätten wählen aus ihren Reihen den Werkstattrat. Je nach Größe der Werkstatt hat der Werkstattrat drei, fünf oder sieben Mitglieder. Die Frauenbeauftragte wird von den weiblichen Werkstatt-Beschäftigten gewählt. Je nach Größe der Werkstätte hat die Frauenbeauftragte 1 bis 3 Stellvertreterinnen.

Die Amtszeit der Werkstatträte und der Frauenbeauftragten beträgt vier Jahre.

Die Werkstätte stellt dem Werkstattrat und auch der Frauenbeauftragten in erforderlichem Umfang die nötigen Arbeits- und Hilfsmittel zur Verfügung. Der Werkstattrat wählt sich aus dem Fachpersonal eine Vertrauensperson, die ihn in seiner Tätigkeit unterstützt. Die Frauenbeauftragte kann sich die Unterstützerin, also ihre Vertrauens-Person, selbst aussuchen. Diese Fachkraft kann in der Werkstätte oder von außerhalb der Werkstatt sein.