Am 26.08. ist Frauen-Gleichstellungstag. Dieser Tag erinnert daran, das Frauen am 26. August 1920 in den USA ein gleichberechtigtes Wahlrecht erhielten. Dieses Recht wurde von einer Gruppe erkämpft, die sich „The Silent Sentinels“ nannten, indem sie 18 Monate lang vor dem Weißen Haus protestierten.
In Deutschland gab es dieses Recht schon etwas früher, nämlich seit dem 12. November 1918. Es entstand mitten in der Revolution nach dem Ersten Weltkrieg. Den Startschuss hierfür stellte das Reichswahlgesetz vom 30. November 1918 dar. Nachdem Frauen lange Zeit vor einer Versammlung nicht öffentlich auftreten durften, spricht in der Weimarer Nationalversammlung als erste Frau die Sozialdemokratin Marie Juchacz:
„Ich möchte hier feststellen …, dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.“
Das Wahlrecht für Frauen war ein wichtiger Meilenstein in der Geschichte der Frauenrechte. Hierdurch resultiert unter anderem das Amt der Frauen-Beauftragten in den St. Johannes Werkstätten, welches aktuell Dorit Kleine innehat. Im Herbst 2025 steht in den KJF-Werkstätten die nächste Wahl zur Frauen-Beauftragten an.
Trotz der über 100 Jahre, in denen das Frauenwahlrecht bereits existiert, ist die Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern noch nicht vollständig hergestellt. Hierfür setzt sich die Frauen-Beauftragte in den KJF-Werkstätten ein. Aber sie kämpft nicht alleine. Hinter ihr steht auch das Bundes-Netzwerk der Frauen-Beauftragten in Einrichtungen e. V.
Zusammen setzen sie sich für mehr Gleichberechtigung und Fairness in einer sich wandelnden Gesellschaft ein.
Quellen: Frauenwahlrecht in den USA (usa-info.net); Geburtsstunde des Frauenwahlrechts - 12. November 1918 (lpb-bw.de)
Text: Franziska Eberl (Vorpraktikantin für Soziale Arbeit an der OTH Regensburg)
Foto: Nicole Rappl