Allgemeine Impfplicht gewährleistet soziale Teilhabe und unterstützt Inklusion

Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie begrüßt Impfpflicht für Gesundheits- und Sozialberufe als ersten Schritt zur Allgemeinen Impflicht für alle

Der Fachverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e.V. (CBP) begrüßt, dass eine Impfpflicht für das Personal im Gesundheits- und Sozialbereich beschlossen wird. Allerdings weist der CBP darauf hin, dass der Schutz der vulnerablen Gruppen nicht allein die Aufgabe der Assistenz- und Pflegekräfte sowie der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe ist und auch nicht ohne Berücksichtigung des Sozialraums der Betroffenen geleistet werden kann. Stattdessen muss die Bewältigung der Covid-19-Pandemie, die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und der besondere Schutz für bestimmte Personengruppen weiterhin als gesamtgesellschaftliche Herausforderung – insbesondere in Zusammenhang mit der Fortführung der Inklusion – begriffen werden.

Aus Sicht des CBP ist eine allgemeine Impfpflicht erforderlich, so dass auch ein Schutz im Sozialraum gewährleistet ist. Wenn nun in einer ersten Stufe eine Impfpflicht für die Berufsgruppen im Gesundheits- und Sozialwesen beschlossen wird und nicht eine Allgemeine Impfpflicht folgt, besteht die Gefahr, dass sich die fehlende Solidarität bzw. Loyalität in der Gesellschaft mit dem Personal von Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Krankenhäusern und Pflegeheimen nochmal verstärkt. Dies wäre in der gegenwärtigen Situation – vor dem Hintergrund des sich durch die Impfpflicht weiter verschärfenden Personalmangels und der Überlastung der Mitarbeiter:innen in den Sozial- und Gesundheitssystemen – ein falsches Signal.

Der Schutz der vulnerablen Gruppen ist nach Überzeugung des CBP nicht allein die Aufgabe der Assistenz- und Pflegekräfte sowie der Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Vielmehr ist dies eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und die Solidarität aller gefragt, denn Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sollten wieder die Möglichkeit der Teilhabe erhalten und nicht als Personen begriffen werden, die in Einrichtungen durch geimpfte Pflegefachkräfte abgeschottet werden können. Sie sind Teil unserer Gesellschaft, was bedeutet, dass sie Einkaufen gehen, Essen gehen, andere Menschen treffen u.v.a.m. Gesellschaftliche Teilhabe und Inklusion sind Rechte, die nicht dauerhaft eingeschränkt werden dürfen.

Teile dieser Personengruppen haben Bedarf nach besonderem Schutz, gerade in einer Situation wie der aktuellen Covid-19-Pandemie. In einer inklusiven Gesellschaft haben sie – wie wir alle – ein Recht auf Selbstbestimmung sowie auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Dies darf auch in der gegenwärtigen Lage nicht vernachlässigt werden. Die Belange von Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sind gleichberechtigt zu berücksichtigen.

Pressemeldung des CBP vom 8. Dezember; www.cbp.caritas.de