Eggenfelden

BÜWA – Eine Maßnahme, die bisher kaum jemand kennt…

Am 06. Oktober war es so weit: Der Tag der Fachtagung „BÜWA – ein Sprungbrett von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt“ war gekommen. Bianka Widl, die Vorsitzende des Werkstattrates der KJF Werkstätten Eggenfelden, ihre Vertrauensperson Melanie Kallischko und der Inklusionsbegleiter Stephan Stapfer nahmen an der Fachtagung teil. Es wurden sehr viele Informationen bzgl. BÜWA weitergegeben und zudem fand ein Fachaustausch zwischen den Teilnehmer*innen der Fachtagung statt. Ziel ist es nun BÜWA bekannter zu machen, sodass es kein Exot mehr darstellt, sondern Normalität.

Aber BÜWA – Was ist das eigentlich?

BÜWA steht für Begleiteter Übergang Werkstätte allgemeiner Arbeitsmarkt!

BÜWA wurde als Projekt in Bayern gestartet, hat sich jedoch mittlerweile etabliert und konnte als Maßnahme weitergeführt werden. Es ist eine besondere Maßnahme mit der Zielsetzung, dass Menschen mit Behinderung beim Übergang aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt, und somit in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, begleitet werden. Diese Maßnahme ist bundesweit in Bayern einmalig. In Eggenfelden wurde BÜWA das erste Mal im Jahr 2016 durchgeführt.

Das große Ziel von BÜWA ist mit mehr Menschen mit Behinderung den Weg aus der WfbM auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu gehen, mehr Arbeitgeber dazu zu bewegen Beschäftigte aus einer WfbM einzustellen und die WfbM bei der Förderung des Überganges von Mitarbeiter*innen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Durch den Inklusionsbegleiter Stephan Stapfer wurden in den letzten Jahren insgesamt 4 Personen anhand von BÜWA auf den 1.  Arbeitsmarkt vermittelt.

BÜWA ist ein Gewinn für alle – Für die Teilnehmer*innen und für die Arbeitgeber*innen

Die Arbeitgeber*innen erhalten Sicherheit durch eine Ausgleichzahlung von bis zu 70 %, die mindestens 3 Jahre erfolgt, aber bis auf 5 Jahre verlängert werden kann. Zudem erlangen sie individuelle Information und Beratung. Gemeinsam mit dem Inklusionsbegleiter und dem Integrationsfachdienst wird ein passgenauer Arbeitsplatz für den Menschen mit Behinderung entwickelt. Die Unterstützung wird auch nach der festen Einstellung weiterbestehen. Die Teilnehmer*innen der Maßnahme BÜWA erhalten Sicherheit durch eine individuelle Vorbereitungsphase in der WfbM. Bereits vor der Vermittlung werden in der WfbM die individuellen Kompetenzen der Personen spezifisch auf die gewünschte Tätigkeit am 1. Arbeitsmarkt trainiert und verbessert. Ferner wird die Einrichtung einer individuell zugeschnittenen Tätigkeit erreicht, indem z.B. Arbeitsprozesse in Teilprozesse aufgegliedert werden. Es besteht eine Begleitung bis ein gefestigtes Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegt. Durch das Rückkehrrecht in die WfbM von 5 Jahren wird der Person mit Behinderung zusätzlich Sicherheit geboten.

BÜWA ermöglicht echte Inklusion!

Stephan Stapfer: „Das Problem ist nur: BÜWA kennt kaum jemand. Helfen Sie uns BÜWA bekannter zu machen!

Text: Melanie Kallischko