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Änderung des Infektionsschutzgesetzes | Umsetzung der 3G-Regel in den KJF Werkstätten
Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Eltern und Angehörige,
sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer
Die Corona-Pandemie muss weiter gemeinsam bekämpft werden!
Darum wurde das Infektionsschutzgesetz zum 24.11.2021 geändert. Die Änderungen betreffen auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie Förderstätten und den Fahrdienst.
Es gilt ab sofort eine strenge Zutrittsregelung nach der 3G-Regel für alle Beschäftigten (Mitarbeiter mit und ohne Behinderung, Praktikanten, Aushilfskräfte usw.) sowie für alle Besucher!
Ebenso gilt für die Nutzung des Fahrdienstes die 3G-Regel!
Die genauen Regelungen wurden allen Mitarbeiter*innen an den Standorten bekannt gemacht. Eine ausführliche Zusammenfassung der geltenden Vorgaben wurde in Form von Infobriefen an alle Mitarbeiter*innen an den Standorten und die gesetzlichen Betreuer*innen verteilt.
Wichtig: Den bestehenden Zutrittsregelungen an allen Standorten ist absolut Folge zu leisten!
Die KJF Werkstätten sind zur Gewährleistung von entsprechenden Zutrittskontrollen gesetzlich verpflichtet. Wir bitten daher um Ihr Verständnis für die bestehende Regelungen.
Ich richte an dieser Stelle nochmals einen Appell an alle Mitarbeiter*innen, die noch nicht geimpft sind: Lassen Sie sich bitte umgehend impfen!
Sie erhöhen damit nicht nur Ihren Selbstschutz, sondern leisten einen gesamtgesellschaftlichen, solidarischen Beitrag!
Grundsätzlich gilt:
können erhebliche Bußgelder (bis zu 25.000 €) fällig werden. Zudem ziehen Verstöße dienstrechtliche Konsequenzen nach sich.
Zur Klärung Ihrer Fragen und Anliegen steht Ihnen der Sozialdienst oder die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.
Wir weisen darauf hin, dass es in der nächsten Zeit aufgrund der aktuellen schwierigen Corona-Lage Anpassungen der Vorgaben geben kann. Wir werden natürlich dazu dann umgehend informieren.
Bleiben Sie weiter gesund und zuversichtlich!
Mit besten Grüßen Ihre
Evi Feldmeier
Geschäftsführerin