Information Corona-Pandemie Nr. 13

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Wichtige Änderung bei der Umsetzung der 3G-Regel: erweiterte Testpflicht /
Impfpflicht für Personal

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
liebe Eltern und Angehörige,
sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer

wie Sie den öffentlichen Medien entnehmen konnten, wurde das Infektionsschutzge-setz erneut geändert. Die Änderungen betreffen auch Werkstätten für Menschen mit Behinderung sowie Förderstätten.

Ein wichtiger Punkt bleibt die 3G-Regel, die alle Beschäftigten (Mitarbeiter mit und ohne Behinderung, Praktikanten, Aushilfskräfte usw.) sowie alle Besucher betrifft. Hier gibt es Änderungen im Infektionsschutzgesetz.

Alle Beschäftigten, die geimpft und genesen sind müssen sich 2 x pro Woche testen.Diese Vorgabe gilt auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung in unseren Werkstätten.

Wir haben unser Testkonzept angepasst.

Die genauen Regelungen wurden allen Mitarbeiter*innen an den Standorten bekannt gemacht. Eine ausführliche Zusammenfassung der geltenden Vorgaben wurde in Form von Infobriefen an alle Mitarbeiter*innen an den Standorten und die gesetzlichen Betreuer*innen verteilt.

Bundestag und Bundesrat haben auch das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 beschlossen. Bestimmte Personen haben jetzt eine Impfpflicht.

Die Impfpflicht gilt ab dem 15.03.2022 auch für das gesamte Personal in Werk- und Förderstätten für Menschen mit Behinderung. Es wird betont, dass die Impfpflicht nicht nur im Gruppendienst gilt, sondern auch für

  • Mitarbeiter*innen der Fahrdienste
  • Leiharbeitnehmer*innen,
  • sonstiges Personal wie Hausmeister*innen, Transport-, Küchen- oder Reinigungspersonal,
  • Auszubildende,
  • Personen im Freiwilligendienst,
  • ehrenamtlich Tätige und
  • Praktikant*innen.

Die Impfpflicht gilt nicht für:

  • Mitarbeiter*innen mit Behinderung in Werk- und Förderstätten
  • Teilnehmer*innen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich

Zur Klärung Ihrer Fragen und Anliegen steht Ihnen der Sozialdienst oder die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

Ich wünsche Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2022.

Bleiben Sie weiter gesund und zuversichtlich!

Mit besten Grüßen Ihre
Evi Feldmeier

Geschäftsführerin