Information Corona-Pandemie Nr. 15

Testkonzept zur Durchführung von PoC-Antigen Schnelltests

Anlage 1 zum Testkonzept zur Durchführung von PoC-Antigen Schnelltests

»Informationen hier als PDF herunterladen« 

 

Diese Anlage 1 ergänzt das bestehende Testkonzept der KJF Werkstätten:

Umsetzung der 3G-Regel für das Personal:

 

Status

Was muss gemacht werden?

Personal

Geimpft

Genesen

 
  • Sie müssen sich 2 x pro Woche testen!
  • Die Tests führen Sie als Selbsttest ohne Überwachung zuhause vor Arbeitsbeginn durch.
  • Sie geben eine Selbstverpflichtungserklärung (erhalten Sie in der Einrichtung) ab, mit der Sie bestätigen, dass Sie 2 x pro Woche den Test durchführen.
  • Nach Vorlage eines Nachweises bzgl. Impfung oder Genesung erhalten Sie in der Einrichtung Selbsttests zur Eigenanwendung.
  • Die Ausgabe der Testkits wird dokumentiert. Pro Ausgabe wird ca. ein Monatsbedarf ausgegeben.
 

Personal

Ungeimpft

 
  • Sie dürfen Ihre Arbeit nur mit gültigem Testnachweis aufnehmen. Diesen müssen Sie täglich vorweisen und mit sich führen!

 

  • Möglichkeiten eines gültigen Testnachweises:

 

  1. Selbsttest mit Überwachung
 
  • Selbsttests dürfen nur von unterwiesenem Personal überwacht werden.
  • Sie machen täglich einen Selbsttest mit Überwachung in der „Teststelle“ der Werkstätte. Sie erhalten dann einen Testnachweis, der 24 Stunden gültig ist. Somit sind Sie am Folgetag zutrittsberechtigt und führen wieder einen Selbsttest mit Überwachung durch.
  • Die Verwendung von POC-Antigenschnelltests für ungeimpfte MA ist unter Berücksichtigung der standortspezifischen Ressourcen möglich.

WICHTIG:

  • Nach Wochenenden oder freien Tagen muss ebenfalls vor Arbeitsaufnahme ein negativer POC-Antigentestnachweis vorgelegt werden.
  • Die Teststelle der Werkstätte ist erst ab Dienstbeginn besetzt.
  • Um rechtzeitig Ihren Dienst antreten zu können, müssen Sie sich an diesen Tagen selbst um den Testnachweis kümmern.
  • Wenn Sie an diesen Tagen die Testung vor Arbeitsbeginn in der Werkstätte machen wollen, dürfen Sie erst nach Vorliegen des negativen Testnachweises am Zeitterminal einstempeln.

 

  1. Sie nehmen ein externes Testangebot einer anerkannten Teststelle wahr und legen täglich vor Arbeitsaufnahme den externen POC-Antigentestnachweis an der Teststelle der Werkstätte vor.
 

 

Rechtsgrundlage: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 27.05.2022

 

 

 

Umsetzung der 3G-Regel für Mitarbeiter*innen mit Behinderung:

 

Status

Was muss gemacht werden?

Mitarbeiter*innen mit Behinderung

Geimpft

Genesen

 
  • Sie müssen sich 2 x pro Woche testen!
  • Die Tests führen Sie als Selbsttest ohne Überwachung zuhause durch.
  • Sie geben eine Selbstverpflichtungserklärung (erhalten Sie in der Einrichtung) ab, mit der Sie bestätigen, dass Sie 2 x pro Woche den Test durchführen.
  • Nach Vorlage eines Nachweises bzgl. Impfung oder Genesung erhalten Sie in der Einrichtung Selbsttests zur Eigenanwendung.
  • Die Ausgabe der Testkits wird dokumentiert. Pro Ausgabe wird ca. ein Monatsbedarf ausgegeben.
  • Für Wohnheimbewohner gilt: Sie und das Wohnheim geben eine Erklärung ab, in der bestätigt wird, dass sie mind. 2 x pro Woche einen Test durchführen.
  • ALTERNATIV:
 
  1. Sie machen Selbsttests mit Überwachung in der Werkstätte.
  2. Unter Berücksichtigung der individuellen Möglichkeiten können Sie sich auch in der Werkstätte testen lassen (POC-Antigenschnelltest).
 
  • Ausnahme:Geimpfte oder genesene Mitarbeiter mit Behinderung im Status Förderstätte müssen einen Nachweis vorzeigen und mit sich tragen, dass Sie geimpft oder genesen sind – sie müssen sich nicht zusätzlich testen.
 

Mitarbeiter*innen mit Behinderung

mitFahrdienst oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Sie sind NICHT GEIMPFT?

  • Für die Nutzung der Fahrdienste und öffentlichen Verkehrsmittel ist die 3G-Regelung nicht mehr gültig. Ungeimpfte Mitarbeiter mit Behinderung können morgens, auch nach dem Wochenende oder freien Tagen, mittlerweile ohne Testnachweis den Fahrdienst nutzen. Die Testpflicht besteht erst in der Werkstätte. Die Werkstätte darf zu dem Zweck direkt zum Testen zu gehen betreten werden.
 

Mitarbeiter*innen

mit Behinderung

Ungeimpft

 

ohneFahrdienst oder Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

 
  • Sie müssen täglich vor Arbeitsaufnahme einen Selbsttest mit Überwachung in der Arbeitsgruppe machen
  • Oder: Sie lassen einen POC-Antigentest in der Werkstatt machen.

 

oder

 

  • Sie legen täglich vor Arbeitsbeginn einen Testnachweis über einen externer POC-Antigentest (z.B. von Testzentrum oder Apotheke) bei Ihrer Gruppenleitung vor
 

 

Rechtsgrundlage: Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung v. 27.05.2022