Information Corona-Pandemie Nr. 16

Änderung und Verlängerung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Veränderungen bzgl. der Testpflicht

 

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Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

liebe Eltern und Angehörige,

sehr geehrte Betreuerinnen und Betreuer,

 

das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege informierte uns über die Verlängerung und Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutz-maßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) bis zum 30.07.2022.

Unverändert bleibt die Regelung über die einrichtungsbezogene Testpflicht für Beschäftigte, Betreiber, Ehrenamtliche und Besucher von voll- oder teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Geimpfte und genesene Beschäftigte müssen mindestens zweimal pro Kalenderwoche einen Testnachweis erbringen Eine Testung kann auch ohne Aufsicht erfolgen.

Nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte und Besucher und Ehrenamtliche müssen weiterhin beim Betreten der Einrichtung einen negativen Testnachweis vorlegen.

 

Wichtiger Hinweis für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung:

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege legt in der 16. BayIfSMV folgendes fest: Die einrichtungsbezogenen Testerfordernisse dienen dem Schutz besonders vulnerabler Personen und sehen für diese Personengruppe dem Grunde nach gerade keine Testerfordernisse vor. Menschen mit Behinderung, die in Werkstätten tätig sind, gehören somit zu der zu schützenden Personengruppe und sind demnach von dem dort beschäftigten Fachpersonal abzugrenzen.

 

Das heißt, dass zukünftig die in Werkstätten tätigen Menschen mit Behinderung nicht mehr unter die Testpflicht fallen.

Somit unterliegt, wie bereits in den Förderstätten, nur noch das Fachpersonal der Testpflicht. Für das Fachpersonal bleibt die Testpflicht unverändert (siehe Anlage 1).

Die KJF Werkstätten setzen diese Vorgabe ab Montag, 11.07.2022 um.

 

Mit besten Grüßen Ihre

 

Evi Feldmeier

Geschäftsführerin


Anlage 1

Umsetzung der 3G-Regel für das Fachpersonal:

Status

Was muss gemacht werden?

Personal

Geimpft

Genesen

 
  • Sie müssen sich 2 x pro Woche testen!
  • Die Tests führen Sie als Selbsttest ohne Überwachung zuhause vor Arbeitsbeginn durch.
  • Sie geben eine Selbstverpflichtungserklärung (erhalten Sie in der Einrichtung) ab, mit der Sie bestätigen, dass Sie 2 x pro Woche den Test durchführen.
  • Nach Vorlage eines Nachweises bzgl. Impfung oder Genesung erhalten Sie in der Einrichtung Selbsttests zur Eigenanwendung.
  • Die Ausgabe der Testkits wird dokumentiert. Pro Ausgabe wird ca. ein Monatsbedarf ausgegeben.
 

Personal

Ungeimpft

 
  • Sie dürfen Ihre Arbeit nur mit gültigem Testnachweis aufnehmen. Diesen müssen Sie täglich vorweisen und mit sich führen!

 

  • Möglichkeiten eines gültigen Testnachweises:

 

  1. Selbsttest mit Überwachung
 
  • Selbsttests dürfen nur von unterwiesenem Personal überwacht werden.
  • Sie machen täglich einen Selbsttest mit Überwachung in der „Teststelle“ der Werkstätte. Sie erhalten dann einen Testnachweis, der 24 Stunden gültig ist. Somit sind Sie am Folgetag zutrittsberechtigt und führen wieder einen Selbsttest mit Überwachung durch.
  • Die Verwendung von POC-Antigenschnelltests für ungeimpfte MA ist unter Berücksichtigung der standortspezifischen Ressourcen möglich.

WICHTIG:

  • Nach Wochenenden oder freien Tagen muss ebenfalls vor Arbeitsaufnahme ein negativer POC-Antigentestnachweis vorgelegt werden.
  • Die Teststelle der Werkstätte ist erst ab Dienstbeginn besetzt.
  • Um rechtzeitig Ihren Dienst antreten zu können, müssen Sie sich an diesen Tagen selbst um den Testnachweis kümmern.
  • Wenn Sie an diesen Tagen die Testung vor Arbeitsbeginn in der Werkstätte machen wollen, dürfen Sie erst nach Vorliegen des negativen Testnachweises am Zeitterminal einstempeln.

 

  1. Sie nehmen ein externes Testangebot einer anerkannten Teststelle wahr und legen täglich vor Arbeitsaufnahme den externen POC-Antigentestnachweis an der Teststelle der Werkstätte vor.
 

Rechtsgrundlage: 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung