Transparenz und Compliance

Hinweisgeberschutzgesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will einen umfassenden Schutz von natürlichen Personen (Whistleblowern) sicherstellen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese einer Meldestelle weitergeben. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Organisationen ab 50 Beschäftigten dazu, sichere interne Hinweisgebersysteme zu installieren und zu betreiben und sieht den Schutz der hinweisgebenden Person vor Repressalien vor.

 

Die KJF Werkstätten gemeinnützige GmbH hat eine interne Meldestelle im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet:

Barbara Zepf
E-Mail: meldestelle(at)kjf-werkstaetten.de
Telefon: 0 94 1 - 69 09 93 41

 

Die interne Meldestelle der KJF Werkstätten gemeinnützigen GmbH hält gemäß. § 13 Abs. 2 HinSchG für Beschäftigte klare und leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren bereit.

 

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Hier können Sie die Grundsatzerklärung für menschenrechts- und umweltbezogene Verantwortung unseres Gesellschafters, der Katholischen Jugendfürsorge der Diözese Regensburg e. V., nachlesen und downloaden

Für Vertragspartner: Hier können Sie den Verhaltenskodex zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gem. Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nachlesen und downloaden

Wir verfolgen im eigenen Unternehmen eine ökologisch und sozial verantwortungsvolle Unternehmensführung. Uns ist es uns wichtig, Menschenrechte (Verletzungen vorbeugen und vermeiden sowie minimieren und beenden) und die Rechte sowohl der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die der Menschen, die sich uns anvertrauen, zu achten und die Umwelt zu schonen.

Von all unseren Vertragspartnern im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erwarten wir − neben der Einhaltung der für den jeweiligen Vertragspartner geltenden Rechtsvorschriften – ein Verhalten gemäß dieser Grundsatzerklärung innerhalb unserer gesamten Lieferkette. Dazu vereinbaren wir mit Vertragspartnern einen Verhaltenskodex und behalten uns bei Nichtbeachtung entsprechende Schritte bis zur Kündigung des Vertragsverhältnisses vor.

Auch bei unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern setzen wir voraus, dass die Grundsätze ökologischen, sozialen und ethischen Verhaltens beachtet und in die Untenehmenskultur integriert werden. Die Grundsatzerklärung stützt sich auf nationale Gesetze und Vorschriften wie das LkSG, insbesondere der in § 2 Abs.2 LkSG geschützten Rechtspositionen sowie die in der Anlage zu § 2 Abs.1 und § 7 Abs.3 S.2 LkSG genannten Übereinkommen, soweit sie auf unsere Tätigkeitsbereiche anwendbar sind.

 

Eine Beschwerde nach dem LkSG können Sie hier melden:

Geschäftsführung

Telefon 0 94 1 - 69 09 93 0